Das OLG München hat entschieden, dass der Aufruf einer Verbraucherzentrale, “Abofallenbetreibern das Handwerk zu legen”, indem man Banken zu der Kündigung von Konten der Abofallen-Betreiber auffordert, von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Quelle und vollständiger Bericht: damm-legal.de Siehe auch: Das Ding mit der “Kontoklatsche” | abzocktalk.de Dazu interessant und lesenswert: Klage gegen verbraucherschutz.tv: Verbindung zur Klägerin […]
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